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   KG, 13.07.2021 - 5 Ws 146/21 - 161 AR 118/21   

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https://dejure.org/2021,65241
KG, 13.07.2021 - 5 Ws 146/21 - 161 AR 118/21 (https://dejure.org/2021,65241)
KG, Entscheidung vom 13.07.2021 - 5 Ws 146/21 - 161 AR 118/21 (https://dejure.org/2021,65241)
KG, Entscheidung vom 13. Juli 2021 - 5 Ws 146/21 - 161 AR 118/21 (https://dejure.org/2021,65241)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 454b Abs 4 StPO, § 57 Abs 1 S 1 Nr 2 StGB
    Voraussetzungen der Reststrafenaussetzung; Entscheidungszersplitterung in der Beschwerdeinstanz bei mehreren nacheinander zu vollstreckenden Freiheitsstrafen trotz gerichtlicher Zuständigkeitskonzentration

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 454b Abs. 4 ; StGB § 57 Abs. 1
    Entscheidungszersplitterung in der Beschwerdeinstanz trotz gerichtlicher Zuständigkeitskonzentration und einheitlicher Entscheidung nach § 454b Abs. 4 StPO

  • rechtsportal.de

    StPO § 454b Abs. 4 ; StGB § 57 Abs. 1
    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen eine von mehreren gemäß § 454b Abs. 4 StPO einheitlich getroffenen Entscheidungen über die Reststrafenaussetzung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • EGMR, 25.03.2021 - 13371/16

    MURADOV AND OTHERS v. AZERBAIJAN

    Auszug aus KG, 13.07.2021 - 5 Ws 146/21
    Diese Umstände belegen eine erhöhte Gefährlichkeit des Beschwerdegegners, zumal die Taten nicht nur lebensphasischen, situativen Faktoren entsprangen, sondern vor allem Ausdruck erheblicher Persönlichkeitsdefizite sind (vgl. Senat, Beschlüsse vom 12. Januar 2018 - 5 Ws 247-248/17 - und 9. Mai 1997 - 5 Ws 252/97 -, juris Rn. 3).

    c) Eine Reststrafenaussetzung könnte daher nur dann verantwortet werden, wenn erprobt und durch Tatsachen, die sich nicht nur auf äußere Umstände beziehen dürfen, belegt wäre, dass die Persönlichkeitsmängel und sonstigen Ursachen, die zu den Straftaten geführt haben, soweit behoben sind, dass die Rückfallgefahr nur noch sehr gering ist (ständige Rechtsprechung des Kammergerichts, vgl. nur Senat, Beschlüsse vom 12. Januar 2018 - a.a.O.-; vom 29. November 2017 - 5 Ws 230/17 - und vom 18. Mai 2016 - a.a.O. - jeweils m.w.N.).

    Er muss die Tat als Fehlverhalten erkannt und sie sich in ihrer konkreten Bedeutung, ihren Ursachen und Folgen so bewusst gemacht haben, dass eine Wiederholung dieses oder anderer Gesetzesverstöße wenig wahrscheinlich ist (vgl. Senat, Beschlüsse vom 12. Januar 2018 - a.a.O. - und vom 18. Mai 2016 - a.a.O. - jeweils m.w.N.).

  • OLG Düsseldorf, 18.07.1994 - 3 Ws 310/94
    Auszug aus KG, 13.07.2021 - 5 Ws 146/21
    Die Aussetzung der Restfreiheitsstrafe zu a) zur Bewährung wurde daher rechtskräftig und ist einer Nachprüfung durch den Senat entzogen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18. Juli 1994 - 3 Ws 310-311/94 -, NStE Nr. 17 zu § 454b StPO).

    Dass dies nicht dem Willen des Gesetzgebers entspricht, ergibt sich nicht zuletzt daraus, dass dieser von der Schaffung einer einheitlichen Vollstreckungsstaatsanwaltschaft abgesehen hat (OLG Bamberg, a.a.O.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18. Juli 1994, a.a.O.).

  • BVerfG, 30.04.2009 - 2 BvR 2009/08

    Verfassungsbeschwerde gegen Ablehnung der Aussetzung des Restes einer

    Auszug aus KG, 13.07.2021 - 5 Ws 146/21
    Zweifel bei der Prognosebeurteilung gehen dabei zu Lasten des Verurteilten (vgl. BVerfG, Beschluss vom 30. April 2009 - 2 BvR 2009/08 -, juris Rn. 26; Senat, Beschluss vom 17. August 2017 - 5 Ws 167/17 -).
  • OLG Hamm, 26.11.2013 - 1 VAs 116/13

    Einsichtsrecht von Zivilgerichten in Akten über Kartellordnungswidrigkeiten

    Auszug aus KG, 13.07.2021 - 5 Ws 146/21
    Aus diesem Grund kann trotz der einheitlichen gerichtlichen Entscheidung über mehrere Reststrafen jeder einzelne dieser Aussetzungsfälle durch die Vollstreckungsbehörde gesondert angefochten werden (vgl. KG, Beschluss vom 28. März 2013 - 2 Ws 122/13 - Senat, Beschluss vom 11. Januar 2017 - 5 Ws 214/16 - Appl in: Karlsruher Kommentar, StPO 8. Auflage, § 454b Rn. 24).
  • OLG Stuttgart, 10.06.2016 - 5 Ws 60/16

    Haftbefehl: Fluchtgefahr bei einem Asylbewerber

    Auszug aus KG, 13.07.2021 - 5 Ws 146/21
    Die vorgenannten zahlreichen und teils einschlägigen Straftaten des Verurteilten, die zudem teilweise eine hohe Rückfallgeschwindigkeit sowie eine erhebliche Steigerung der an den Tag gelegten kriminellen Energie aufweisen und mit einem Bewährungsbruch einhergegangen sind, deuten auf ein eingeschliffenes Verhaltensmuster und entsprechende Persönlichkeitsmängel hin (vgl. Senat, Beschlüsse vom 10. August 2018 - 5 Ws 125/18 - und vom 18. Mai 2016 - 5 Ws 60-61/16 -).
  • OLG Düsseldorf, 03.06.2020 - 5 Ws 140/20

    Zwei-Drittel-Strafe

    Auszug aus KG, 13.07.2021 - 5 Ws 146/21
    Diese Regelung hat indes keine Auswirkungen auf die Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft als Vollstreckungsbehörde; eine Konzentration bezüglich der Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft findet insoweit nicht statt (vgl. Meyer-Goßner/Schmitt a.a.O., Rn. 24, 35; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 3. Juni 2020 - 5 Ws 140/20 -, juris Rn. 11).
  • OLG Hamm, 21.08.2008 - 3 Ws 323/08

    Zuständigkeit mehrerer Staatsanwaltschaften in Vollstreckungssachen; Beschwerde

    Auszug aus KG, 13.07.2021 - 5 Ws 146/21
    Jede Staatsanwaltschaft kann aus einer Mehrzahl durch einheitlichen Beschluss getroffener Aussetzungsentscheidungen auch (nur) die Aussetzung der Strafe anfechten, für die sie als Vollstreckungsbehörde zuständig ist (Hans. OLG Hamburg, Beschluss vom 14. März 2019 - 2 Ws 22-25/19 -, juris Rn. 17; OLG Hamm, Beschluss vom 21. August 2008 - 3 Ws 323-324/08 -, juris Rn. 7; jeweils m.w.N.).
  • OLG Hamburg, 14.03.2019 - 2 Ws 22/19

    Sofortige Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen einen Beschluss über die die

    Auszug aus KG, 13.07.2021 - 5 Ws 146/21
    Jede Staatsanwaltschaft kann aus einer Mehrzahl durch einheitlichen Beschluss getroffener Aussetzungsentscheidungen auch (nur) die Aussetzung der Strafe anfechten, für die sie als Vollstreckungsbehörde zuständig ist (Hans. OLG Hamburg, Beschluss vom 14. März 2019 - 2 Ws 22-25/19 -, juris Rn. 17; OLG Hamm, Beschluss vom 21. August 2008 - 3 Ws 323-324/08 -, juris Rn. 7; jeweils m.w.N.).
  • OLG Bamberg, 16.03.2021 - 1 Ws 75/21

    Notwendigkeit und Kriterien eigenständiger Kriminalprognose -

    Auszug aus KG, 13.07.2021 - 5 Ws 146/21
    Denn eine derartige Erstreckungswirkung würde dem Grundsatz des Vollstreckungsrechts widersprechen, wonach gerichtliche Entscheidungen nicht von irgendeiner deutschen Staatsanwaltschaft, sondern nur von der hierfür jeweils zuständigen Staatsanwaltschaft bei dem Gericht des ersten Rechtszugs (§ 143 Abs. 1 GVG, § 7 Abs. 1 StVollstrO) angefochten werden können (vgl. OLG Bamberg, Beschluss vom 16. März 2021 - 1 Ws 75/21 -, juris Rn. 18; Meyer-Goßner/Schmitt a.a.O., Rn. 35).
  • KG, 09.09.2020 - 5 Ws 138/20

    Verhältnis von nachträglicher Gesamtstrafenbildung und Reststrafenaussetzung

    Auszug aus KG, 13.07.2021 - 5 Ws 146/21
    Er ist auch bewährungsbrüchig geworden und hat dadurch bewiesen, dass der von ihm damals vermittelte günstige Eindruck falsch war und selbst die Vollstreckung von Freiheitsstrafe nicht zu einer Änderung seines Verhaltens geführt hat (std. Rspr., vgl. nur Senat, Beschlüsse vom 11. Juli 2018 - 5 Ws 74/18 - und 9. September 2020 - 5 Ws 138-140/20 -, juris Rn. 8; jeweils m.w.N.).
  • KG, 09.05.1997 - 5 Ws 252/97
  • RG, 24.04.1917 - V 183/17

    Kann ein Beamter, der durch Fahrlässigkeit bei einer im allgemeinen in den Kreis

  • RG, 01.05.1917 - V 167/17

    Zur Anwendung des § 5 Nr. 1 der Bundesratsverordnung gegen übermäßige

  • RG, 23.04.1913 - I 428/12

    Hat der Staat im Falle schuldhafter Körperverletzung eines Beamten, die dessen

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